Donnerstag, 5. September 2013

Wenn der Verlag verramscht

Im Moment verramscht mein Verlag meine Backlist. Das heisst, einige meiner alten Bücher verschwinden aus den Buchläden und gelangen in Deutschland ins moderne Antiquariat (womit sie in der Schweiz von der Bildfläche verschwinden). Diesen Weg gegangen sind bis jetzt 50 Riesen und Starkstrom. Ende Jahr geht ihn auch das Buch Mordsangst. Schlechte Karten wurde nicht verramscht, sondern nach der ersten Auflage nicht mehr nachgedruckt.

Die Ankündigungen über solche Verramschungen kommen per Briefpost. Da wird dann erklärt, dass der Absatz sehr gering war und die Fortführung des Titels im Programm des Verlagshauses nicht mehr vertretbar ist. Wohlan. Das ist der Lauf, den viele Bücher gehen. Damit muss man als Autor leben.

Es gibt Aspekte an diesen Verramschungsaktionen, mit denen ich weniger gerne lebe. So könnte ich zum Beispiel dem Verlag meine eigenen Bücher abkaufen, bevor sie auf den Wühltischen landen. Zum dreifachen Preis dessen, was ich an einem regulär verkauften Buch verdient habe. Nein, Leute, das ist mir zu blöd. Ich habe das beim ersten Buch gemacht und werde es nie wieder tun. Die Exemplare, die ich mir noch auf Vorrat (für allfällige Enkel oder so) kaufen will, kaufe ich regulär im Buchhandel. Das ist dann zwar nochmals wesentlich teurer, aber da hat der Buchhandel wenigstens was davon und ich behalte meine Würde (ja, ich finde es würdelos, meinem Verlag Bücher abzukaufen und dabei drei Mal so viel auszugeben, wie ich an einem Buch verdient habe).

Ein anderer Aspekt sind die Rechte. Im selben Brief, der die Verramschung ankündigt, steht auch lapidar: Bitte beachten Sie, dass die Rechte an Ihrem Titel auch weiterhin beim Verlag liegen. Das ist dann der ultimative Schlag ins Gesicht. Behalten will der Verlag das Buch nicht. Nachdrucken auch nicht. Er kann also mit den Rechten absolut nichts mehr anfangen. Je nach Vertrag, den man unterschreibt, bleiben die Rechte tatsächlich noch eine Weile beim Verlag. Aber nicht für immer. Der Satz ist also nicht einmal ganz richtig. Man könnte auch schreiben: Die Rechte werden nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist automatisch an Sie zurückfallen. Das wäre ein netter Satz auf Augenhöhe mit dem Autor. Aber nette Sätze haben in solchen Briefen eh keinen Platz. Ausser einer Floskel darüber, dass man sich die getroffene Entscheidung nicht leicht gemacht hat.

Ich kaufe also meinem Verlag keine Bücher ab. Es ist nämlich so: Die Rechte werden so oder so an mich zurückfallen. Und dann mach ich mir das Buch selber. Ganz unkompliziert. Oder ich lass es bleiben. Ganz so, wie ich will.

PS: Zum Einwand, ich könnte die Bücher dann ja selber weiterverkaufen: Porto für ein Buch in der Schweiz: CHF 7.00 (B-Post), nach Deutschland oder Österreich: CHF 15.50 (B-Post), es können, je nach Gewicht des Buches aber auch CHF 18.50 sein. Noch Fragen?

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